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Änderungen in der Anzeige der selbständigen Tätigkeit in einem Heilberuf anzeigen

Leistungsbeschreibung

Die Angaben zu Ihrer selbständigen Tätigkeit in einem Heilberuf haben sich geändert? Hierfür sind bestimmte Auflagen zu beachten. Hierzu gehört die unverzügliche Anzeige der Änderung der Tätigkeit gegenüber dem Gesundheitsamt.

Verfahrensablauf

Die Anzeige kann online, per Post oder vor Ort im örtlich zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.

 

Zuständige Stelle

Zuständig ist das örtlich zuständige Gesundheitsamt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Änderung ist unverzüglich mitzuteilen.

Was sollte ich noch wissen?

Für Kammerberufe gilt: Die Meldung nach der jeweils gültigen Berufsordnung ersetzt nicht die Anzeige an das Gesundheitsamt – und umgekehrt.

Wird die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig versäumt, das zuständige Gesundheitsamt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.