Skip to main content

Abfallentsorgernummer Erteilung

Leistungsbeschreibung

Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.

Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich.

Eine Entsorgernummer können Sie beantragen. Diese brauchen Sie zum Beispiel für Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine und für den Fall, dass Sie sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen möchten.

Wichtiges im Überblick

Elektronisches Nummernvergabeverfahren

Zum Onlinedienst


Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 42 - Abfallwirtschaft

Kreuzberger Ring 17a + b,
65205 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Telefon: +49 611 3309-2604
Fax: +49 611 3309-2444
E-Mail: abfallwirtschaft-wi@rpda.hessen.de
Web: https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/2022-05/iv-wi-42.pdf

Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen