Abfallentsorgernummer Erteilung
Leistungsbeschreibung
Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.
Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich.
Eine Entsorgernummer können Sie beantragen. Diese brauchen Sie zum Beispiel für Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine und für den Fall, dass Sie sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen möchten.
Wichtiges im Überblick
Elektronisches Nummernvergabeverfahren
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 42 - Abfallwirtschaft
Kreuzberger Ring 17a + b,
65205 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefon: +49 611 3309-2604
Fax: +49 611 3309-2444
E-Mail: abfallwirtschaft-wi@rpda.hessen.de
Web: https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/2022-05/iv-wi-42.pdf