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Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

Leistungsbeschreibung

Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.

Der Hochtaunuskreis ist für die Verwertung und Beseitigung der im Kreisgebiet anfallenden Abfälle zuständig. Die Einsammlung der Abfälle erfolgt durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden.

Die Durchführung der Abfallentsorgung wird für "normale" Haushaltsabfälle von der Rhein-Main Abfall GmbH, dem Hochtaunuskreis unter Mitwirkung der Städte u. Gemeinden organisiert und koordiniert.

Landkreis Hochtaunuskreis

An wen muss ich mich wenden?

Die Entsorgungspflichtigen sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Entsorgungspflichtigen zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zunächst an Ihren örtlichen Abfallberatungsdienst/Abfallentsorger. Adressen, Telefonnummern und weitere Hinweise können den jeweiligen Internetseiten und örtlichen Abfallkalendern entnommen werden.

Wichtiges im Überblick


Hochtaunuskreis - Ordnungs-, Waffen- und Verkehrsrecht, Umwelt- und Bauservice

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 ,
61352 Bad Homburg v. d. Höhe

Telefon: 06172 999-0
Fax: 06172 999-9800
E-Mail: bis@hochtaunuskreis.de
Web: https://www.hochtaunuskreis.de


Abfallentsorgung

Hugenottenstraße 55 ,
61381 Friedrichsdorf

Telefon: 06172 731-1307
Telefon: 06172 731-1280
E-Mail: abfallentsorgung@friedrichsdorf.de

Leistungsbeschreibung
Rechtsgrundlage