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Leistungsbeschreibung

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird der Halterin oder dem Halter eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr ausgehändigt. Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Hundesteuermarke; die unbrauchbar gewordene Hundesteuermarke ist zurückzugeben.

Verfahrensablauf

Sie können in der Regel Ihre Änderungsmeldung zur Hundesteuer persönlich durch Vorsprache oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden. Für die Änderung können Sie das Formular "Änderungsmeldung zur Hundesteuer" verwenden. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Änderung der Hundemarke fällt eine Gebühr von 5,00 € an.

An wen muss ich mich wenden?

Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Rechtsgrundlage

 

Weiterführende Informationen

Wird eine in Verlust geratene Hundesteuermarke wieder aufgefunden, ist die wiedergefundene Marke unverzüglich an die Stadt Friedrichsdorf zurückzugeben.

Wichtiges im Überblick

Hundesteueränderungsmeldung

Wenn Sie einen privaten Gartenwasserzähler haben, können Sie eine Erstattung der Abwassergebühren beantragen.

Zum Onlinedienst

Steuern

Hugenottenstraße 55 ,
61381 Friedrichsdorf

Telefon: 06172 731-12500
E-Mail: steuern@friedrichsdorf.de
 

Rechtsgrundlage