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Sechzehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 15. April 2002

25.04.2026

Öffentliche Bekanntmachung der Sechzehnten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 15. April 2002

Sechzehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 15. April 2002

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05. Februar 2026 (GVBl. 2026 Nr. 8), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf in ihrer Sitzung am 15. April 2026 folgende Sechzehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf vom 15. April 2002 beschlossen:

Artikel I

Die Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf vom 15. April 2002 wird wie folgt geändert:

Der Satzung wird ein Inhaltsverzeichnis vorangestellt.

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Stadtverordnetenversammlung 
§ 2 Zuständigkeitsabgrenzung 
§ 3 Magistrat
§ 4 Ortsbeirat
§ 5 Ausländerbeirat
§ 6 Film- und Tonaufnahmen, Live-Streaming, Video-Aufzeichnungen sowie Archivierung
§ 7 Öffentliche Bekanntmachungen
§ 8 Ehrenbürgerrecht, Ehrenbezeichnung
§ 9 Inkrafttreten

§ 3 Magistrat

§3 Abs. 1 der Hauptsatzung vom 15. April 2002 erhält folgende Fassung:

(1) Der Magistrat besteht aus der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder dem hauptamtlichen Bürgermeister, der hauptamtlichen Ersten Stadträtin oder dem hauptamtlichen Ersten Stadtrat und den ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträten.

§3 Abs. 2 der Hauptsatzung vom 15. April 2002 erhält folgende Fassung:

(2) Die Zahl der ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte beträgt zwölf.

Artikel II

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt mit dem Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Friedrichsdorf, 16. April 2026

 

Der Magistrat 
der Stadt Friedrichsdorf 

 

Lars Keitel
Bürgermeister