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Nachrücken in den Ortsbeirat Burgholzhausen

03.06.2026

Öffentliche Bekanntmachung betr. Nachrücken in den Ortsbeirat Burgholzhausen

Infolge Mandatsverzicht (vor der am 21.05.2026 erfolgten Übernahme des Amtes einer ehrenamtlichen Stadträtin) ist aus dem Ortsbeirat Burgholzhausen ausgeschieden:

Frau Heike Villioth-Ebert (CDU)
Dipl.-Verwaltungsbetriebswirtin
geb. 1961 in Bad Homburg v.d.H.
Anschrift: 61381 Friedrichsdorf

Nach § 34 Abs. 1 und 3 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen nach:

vom Wahlvorschlag der CDU für den Ortsbeirat Burgholzhausen
Herr Helmut Dietz (CDU)
Rentner
geb. 1955 in Bad Homburg v.d.H.
Anschrift: 61381 Friedrichsdorf

Diese Feststellung wird gemäß § 58 Abs. 2 der Hess. Kommunalwahlordnung (KWO) hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte des Wahlkreises nach § 25 KWG innerhalb von 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Hugenottenstr. 55, 61381 Friedrichsdorf, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. 

Friedrichsdorf, 01.06.2026

Stellv. Gemeindewahlleiter


Marcus Muth