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Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf

08.09.2026

Öffentliche Bekanntmachung betr. Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf

Infolge schriftlichem Mandatsverzicht ist aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf ausgeschieden:

Herr Philipp Kielbassa (Bündnis 90/Die Grünen)
Referent bei KfW IPEX-Bank
geb. 1983 in Offenbach
Anschrift: 61381 Friedrichsdorf

Nach § 34 Abs. 1 und 3 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen nach:

vom Wahlvorschlag Bündnis 90/Die Grünen für die Stadtverordnetenversammlung

Frau Michaela Fries 
Rettungsassistentin
1988 in Marburg
Anschrift: 61381 Friedrichsdorf

Diese Feststellung wird gemäß § 58 Abs. 2 der Hess. Kommunalwahlordnung (KWO) hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte des Wahlkreises nach § 25 KWG innerhalb von 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Hugenotten-straße 55, 61381 Friedrichsdorf, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. 

Friedrichsdorf, 03.09.2026

Gemeindewahlleiter

Rühl