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Zweite Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Friedrichsdorf

18.12.2025

Öffentliche Bekanntmachung der Zweiten Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Friedrichsdorf

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), der §§ 37 bis 40 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) vom 14. Dezember 2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Juni 2023 (GVBl. S. 473, 475), der §§ 1 bis 5a, 6a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), der §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) vom 18. Januar 2005 (BGBl. I S. 114), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. August 2018 (BGBl. I S. 1327) und der §§ 1 und 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (HAbwAG) vom 9. Juni 2016 (GVBl. S. 70), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Mai 2023 (GVBl. S. 357) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf in der Sitzung am 11. Dezember 2025 folgende Zweite Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung vom 8. November 2010 beschlossen:

Artikel I

Die Entwässerungssatzung der Stadt Friedrichsdorf vom 8. November 2010 wird wie folgt geändert:

§ 24 Gebührenmaßstäbe und –sätze für Niederschlagswasser

§ 24 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

(1) Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt; pro Quadratmeter wird eine Gebühr

für 2026 von 0,86 EUR

für 2027 von 0,92 EUR

ab 2028 von 0,98 EUR

jährlich erhoben.

§ 26 Gebührenmaßstäbe und –sätze für Schmutzwasser

§ 26 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

(1) Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück. Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch

für 2026 von 3,52 EUR

für 2027 von 3,73 EUR

ab 2028 von 3,95 EUR

Artikel II

Inkrafttreten

Die Zweite Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Friedrichsdorf tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Friedrichsdorf, 12. Dezember 2025

Der Magistrat
der Stadt Friedrichsdorf

Lars Keitel
Bürgermeister

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