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Flurbereinigungsverfahren Rosbach v. d. Höhe – K11

16.12.2025

Öffentliche Bekanntmachung für das Amt für Bodenmanagement
Flurbereinigungsverfahren Rosbach v. d. Höhe – K11 

Amt für Bodenmanagement Büdingen
- Flurbereinigungsbehörde -
Bahnhofstraße 33
63654 Büdingen
Tel.-Nr.:+49 (611) 535-7000, 
Fax-Nr.: +49 (611) 327 605 100
E-Mail: info.afb-buedingen@hvbg.hessen.de

Gz.:2-BD-05-18-66-01-B-0009#001

Flurbereinigungsverfahren Rosbach v. d. Höhe – K11 
Verfahrensnummer: UF1866 

Öffentliche Bekanntmachung

Schlussfeststellung 

Das Flurbereinigungsverfahren Rosbach v. d. Höhe – K11 wird gemäß § 149 Abs. 1 Satz 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBI. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung abgeschlossen. Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung und deren Zustellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig endet die Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde. 

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Rosbach v. d. Höhe sind abgeschlossen. Gemäß § 149 Abs. 4 FlurbG erlischt damit die Teilnehmergemeinschaft.

Begründung

I. Das Unternehmensflurbereinigungsverfahren Rosbach v. d. Höhe hat mit dem unanfechtbar gewordenen Flurbereinigungsplan folgende Ziele verfolgt und erreicht:

  • Flächenbereitstellung in großem Umfang für den Neubau der Ortsumgehung Nieder-Rosbach.
  • Beseitigung von erheblichen Nachteilen für die allgemeine Landeskultur, die durch das Unternehmen verursacht wurden. Hierbei handelt es sich insbesondere um Durchschneidungen des Wege- und Gewässernetzes mit den daraus folgenden Schäden für die Strukturen der landwirtschaftlich genutzten Flächen.

II. Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Abs. 1 FlurbG liegen vor. Die Ausführung des Flurbereinigungsplans ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt. Damit stehen den Beteiligten keine Ansprüche mehr zu, die Gegenstand dieses Verfahrens hätten sein können.
Die zuständigen Stellen wurden um Berichtigung der öffentlichen Bücher ersucht.

III. Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß abgeschlossen und die Kasse aufgelöst. 

IV. Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind erstellt und dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden.

Bekanntmachung

Diese Schlussfeststellung wird in der Flurbereinigungskommune Rosbach v. d. Höhe und in den angrenzenden Städten Bad Homburg, Friedberg, Friedrichsdorf, Karben und den Gemeinden Wehrheim und Wöllstadt öffentlich bekannt gemacht. Darüber hinaus ist diese Schlussfeststellung im Internet unter https://hvbg.hessen.de/UF1866 abrufbar. 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden beim

Amt für Bodenmanagement Büdingen
- Flurbereinigungsbehörde -
Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen

oder beim

Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
- Obere Flurbereinigungsbehörde -
Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden.

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
Für die Wahrung der Frist ist das Datum des Eingangs des Widerspruchs bei einer der vorgenannten Behörden maßgebend.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der folgenden Internetadresse eingesehen werden: https://hvbg.hessen.de/datenschutzhinweis_flurbereinigungsverfahren-afb-buedingen .

Büdingen, den 09.12.2025

Amt für Bodenmanagement Büdingen
- Flurbereinigungsbehörde - 
gez. Dr. Schweitzer, Amtsleiter

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