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Dritte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf für die Benutzung des städtischen Freibades

18.12.2025

Öffentliche Bekanntmachung der Dritten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf für die Benutzung des städtischen Freibades

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) sowie der Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HessVwVG) vom 12. Dezember 2008 (GVBI. I S 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2023 (GVBI. S. 348, 352) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf in ihrer Sitzung am 11. Dezember 2025 nachstehende Dritte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf für die Benutzung des städtischen Freibades vom 2. März 2022 beschlossen:

Artikel I

Die Zweite Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf für die Benutzung des städtischen Freibades vom 22. September 2023 wird wie folgt geändert: 

§ 5 Kurse erhält folgende Fassung: 

§ 5
Kurse

Es werden Kurse im Freibad angeboten und folgende Gebühren festgesetzt: 

1. Anfänger-Schwimmkurs für Kinder (6-12 Jahre)
    12 Kursstunden zu je 40 Minuten 

    a) Pro Kind (6-12 Jahre)                                      200,00 €

    b) Pro Kind (6-12 Jahre) mit Friedrichsdorf Pass      50,00 €

2. Fortgeschrittene Schwimmkurse für Kinder (6-12 Jahre)
    12 Kursstunden zu je 40 Minuten 

    a) Pro Kind (6-12 Jahre)                                      200,00 €

    b) Pro Kind (6-12 Jahre) mit Friedrichsdorf Pass      50,00 €

Die Kursgebühr der Schwimmkurse für Kinder beinhaltet den Eintritt ins Freibad für das Schwimmkurskind und einer Begleitperson während der jeweiligen Kursstunde. Die Kursgebühr wird mit der Anmeldung zum jeweiligen Kurs fällig. Eine Erstattung der Kursgebühr kann nur aus triftigem Grund, z. B. länger andauernder Erkrankung, welche eine Kursteilnahme unmöglich macht, nach Prüfung erfolgen. 

3. Schwimmkurse für Erwachsene
    12 Kursstunden zu je 40 Minuten 

    a) Pro Person (ab 18 Jahre)                                   200,00 €

    b) Pro Person (ab 18 Jahre) mit Friedrichsdorf Pass   50,00 €

Die Kursgebühr der Schwimmkurse für Erwachsene beinhaltet den Eintritt ins Freibad für die Schwimmkursperson während der jeweiligen Kursstunde. Die Kursgebühr wird mit der Anmeldung zum jeweiligen Kurs fällig. Eine Erstattung der Kursgebühr kann nur aus triftigem Grund, z. B. länger andauernder Erkrankung, welche eine Kursteilnahme unmöglich macht, nach Prüfung erfolgen. 

4. Aqua-Fit Kurse
    10 Kursstunden zu je 40 Minuten 

    a) Pro Person                                                     200,00 €

    b) Pro Person mit Friedrichsdorf Pass                     50,00 €

Die Kursgebühr der Aqua-Fit Kurse beinhaltet den Eintritt ins Freibad für die Kursperson während der jeweiligen Kursstunde. Die Kursgebühr wird mit der Anmeldung zum jeweiligen Kurs fällig. Eine Erstattung der Kursgebühr kann nur aus triftigem Grund, z. B. länger andauernder Erkrankung, welche eine Kursteilnahme unmöglich macht, nach Prüfung erfolgen. 

 

Artikel II 

Inkrafttreten

Diese Dritte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf für die Benutzung des städtischen Freibades vom 2. März 2022 tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. 

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgeblichen Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Friedrichsdorf, 12. Dezember 2025

Der Magistrat 
der Stadt Friedrichsdorf

Lars Keitel
Bürgermeister

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