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Besetzung der Stelle der stellvertretenden Schiedsfrau/des stellvertretenden Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf II (Köppern)

26.11.2025

Stellvertretende Schiedsperson in Köppern gesucht

Für den Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf II (Köppern) sucht die Stadt Friedrichsdorf eine geeignete Person für das Ehrenamt als stellvertretende Schiedsfrau oder stellvertretender Schiedsmann. 

Informationen zu den Aufgaben einer Schiedsfrau/eines Schiedsmannes erhalten Sie im Internet unter www.schiedsamt.de.

Interessierte Personen werden gebeten, sich bis zum 

6. Januar 2026

beim Magistrat der Stadt Friedrichsdorf, Haupt- und Personalamt, Hugenottenstraße 55, 61381 Friedrichsdorf, schriftlich zu bewerben. Hierbei sind folgende Angaben erforderlich:

1. Name, Vorname

2. Geburtsdatum und -ort

3. Beruf

4. vollständige Anschrift

5. kurzer Lebenslauf

Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Die stellvertretende Schiedsperson wird von der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Die Bestätigung der Wahl und Ernennung erfolgt durch den Direktor des Amtsgerichts Bad Homburg v.d.H.

Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Das Schiedsamt kann nicht bekleiden, 

1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;

2. eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;

3. wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist;

4. wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;

5. wer die rechtsprechende Gewalt als Berufsrichterin oder Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft ausübt oder im Schiedsamtsbezirk 
    im Polizeivollzugsdienst tätig ist. 

In das Amt soll nicht berufen werden, wer

1. bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 75. Lebensjahr vollendet haben wird;

2. nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes, bei Gemeinden mit mehreren Schiedsämtern nicht in der Gemeinde wohnt;

3. durch sonstige, nicht unter § 3 Abs. 2 Nr. 2 des Hess. Schiedsamtsgesetzes fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über 
    sein Vermögen beschränkt ist. 

Friedrichsdorf, 24. November 2025

Der Magistrat der
Stadt Friedrichsdorf 

Lars Keitel
Bürgermeister

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