Besetzung der Stelle der Schiedsfrau/des Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf II (Köppern)
31.07.2025
Informationen zu den Aufgaben einer Schiedsfrau/eines Schiedsmannes erhalten Sie im Internet unter www.schiedsamt.de.
Interessierte Personen werden gebeten, sich bis zum
5. September 2025
beim Magistrat der Stadt Friedrichsdorf, Haupt- und Personalamt, Hugenottenstraße 55, 61381 Friedrichsdorf, schriftlich zu bewerben. Hierbei sind folgende Angaben erforderlich:
1. Name, Vorname
2. Geburtsdatum und -ort
3. Beruf
4. vollständige Anschrift
5. kurzer Lebenslauf
Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Die Schiedsperson wird von der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Die Bestätigung der Wahl und Ernennung erfolgt durch den Direktor des Amtsgerichts Bad Homburg v.d.H.
Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Das Schiedsamt kann nicht bekleiden,
- wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
- eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;
- wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als
Notarin oder Notar bestellt ist; - wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig
ausübt; - wer die rechtsprechende Gewalt als Berufsrichterin oder Berufsrichter
oder das Amt der Staatsanwaltschaft ausübt oder im Schiedsamtsbezirk
im Polizeivollzugsdienst tätig ist.
In das Amt soll nicht berufen werden, wer
- bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das
75. Lebensjahr vollendet haben wird; - nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes, bei Gemeinden mit mehreren
Schiedsämtern nicht in der Gemeinde wohnt; - durch sonstige, nicht unter § 3 Abs. 2 Nr. 2 des Hess. Schiedsamts-
gesetzes fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über
sein Vermögen beschränkt ist.
Friedrichsdorf, 29. Juli 2025
Der Magistrat der
Stadt Friedrichsdorf
Lars Keitel
Bürgermeister