Infos & Berichte der Umweltberatung
- Alte Handys für die Havel
- Beratungsangebot der Verbraucherzentrale zum Heizungstausch
- CD-Sammlung
- Der Wald ist kein Komposthaufen
- Die Verbraucherzentrale informiert: Energiesparen und Durchatmen
- Energieausweis für das Friedrichsdorfer Rathaus
- Energieausweis Ratgeber
- Energieberatung in Friedrichsdorf - Tipps zum Energiesparen
- Gartenabfälle am Gewässer verboten
- Geld sparen mit dem Energiesparkonto
- Gerätelärmschutz-Verordnung
- Gesundheitsgefahren beim Umgang mit Glas- und Steinwolle
- Grenzabstände bei Pflanzung einhalten
- Hundekot beseitigen
- Keine Gartenabfälle an Gewässern abladen
- Klimaschutz - Stadt Friedrichsdorf setzt auf Sonnenenergie
- Korken für Kork
- Mit dem richtigen Kniff Heizkosten sparen
- Neuer Ratgeber: SolardachCheck
- Pflanzenschutzmittel sind nicht überall erlaubt
- Quecksilberhaltige Abfälle nicht in den Hausmüll
- Rückgabe von Batterien und Akkus
- Sammlung von CD und DVD
- Sammlung von Gartenabfällen
- Solaranlagen
- Tipps zu Reduzierung von Heizkosten im Neubau
- Tipps zur Kompostierung
- Umweltbewusst Waschen
- Unerlaubte Wasserentnahmen
- Wespen und andere Plagegeister
- ÖKOPROFIT Hochtaunus
Unerlaubte Wasserentnahmen
Im Frühjahr und Sommer muß leider immer wieder festgestellt werden, dass aus Bächen und anderen Oberflächengewässern ungenehmigt Wasser abgepumpt wird. Dies ist unter anderem verboten, damit die Lebewesen im Bach oder Graben überleben können. Insbesondere im Sommer leiden unsere Gewässer an Wassermangel. Zusätzliche Entnahmen schädigen daher das Ökosystem.
Nach geltendem Recht ist das Abpumpen von Wasser aus Oberflächengewässern (Teiche und Bäche) grundsätzlich verboten, wenn hierfür keine Genehmigung von der Unteren Wasserbehörde (Landratsamt Bad Homburg) erteilt wurde. Solche Genehmigungen werden in der Regel nur an Gewerbebetriebe erteilt, die über keine anderweitige Wasserversorgung verfügen. Lediglich das Schöpfen mit geeigneten Gefäßen, wie beispielsweise Eimern oder Gießkannen, ist erlaubt.
Auch das Einleiten von Wasser bedarf einer Genehmigung. Dabei ist es egal, ob es sich um Regenwasser, Oberflächenwasser oder sonstiges sauberes oder verunreinigtes Wasser handelt. Dass die Verschmutzung von Gewässern ohnehin strafbar ist, sollte sich von selbst verstehen. Wer trotzdem ohne Genehmigung Wasser aus Gewässern abpumpt oder einleitet, muss mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.
Auskünfte zu diesen und zu anderen Themen erteilt der Umweltberater der Stadt Friedrichsdorf, Jörg Naumann unter der Rufnummer 06172 / 731-300. Informationen sind auch im Internet auf der Homepage der Stadt unter Downloads der Umweltberatung auf der "Umwelt"-Seite erhältlich.