Infos & Berichte der Umweltberatung
- Alte Handys für die Havel
- Beratungsangebot der Verbraucherzentrale zum Heizungstausch
- CD-Sammlung
- Der Wald ist kein Komposthaufen
- Die Verbraucherzentrale informiert: Energiesparen und Durchatmen
- Energieausweis für das Friedrichsdorfer Rathaus
- Energieausweis Ratgeber
- Energieberatung in Friedrichsdorf - Tipps zum Energiesparen
- Gartenabfälle am Gewässer verboten
- Geld sparen mit dem Energiesparkonto
- Gerätelärmschutz-Verordnung
- Gesundheitsgefahren beim Umgang mit Glas- und Steinwolle
- Grenzabstände bei Pflanzung einhalten
- Hundekot beseitigen
- Keine Gartenabfälle an Gewässern abladen
- Klimaschutz - Stadt Friedrichsdorf setzt auf Sonnenenergie
- Korken für Kork
- Mit dem richtigen Kniff Heizkosten sparen
- Neuer Ratgeber: SolardachCheck
- Pflanzenschutzmittel sind nicht überall erlaubt
- Quecksilberhaltige Abfälle nicht in den Hausmüll
- Rückgabe von Batterien und Akkus
- Sammlung von CD und DVD
- Sammlung von Gartenabfällen
- Solaranlagen
- Tipps zu Reduzierung von Heizkosten im Neubau
- Tipps zur Kompostierung
- Umweltbewusst Waschen
- Unerlaubte Wasserentnahmen
- Wespen und andere Plagegeister
- ÖKOPROFIT Hochtaunus
Gerätelärmschutz-Verordnung
Die Nutzung von Maschinen und Geräten ist in der Lärmschutzverordnung geregelt. Neben Regelungen bezüglich des Lärmpegels von neuen Geräten beinhaltet die Verordnung auch Vorschriften zum Betrieb von Geräten in Wohngebieten. Dies betrifft vorwiegend laute Geräte, die in Haus und Garten, sowie als Baugeräte oder für die Landschaftspflege eingesetzt werden. Die Verordnung gilt allgemein, also sowohl im privaten, wie im gewerblichen Bereich. Die Verordnung gilt jedoch nur in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, jedoch nicht in Mischgebieten, Gewerbe- oder Industriegebieten.
An Werktagen dürfen die aufgeführten Geräte, wie z.B. Rasenmäher, Kettensägen, Bohrmaschinen, Hochdruckreiniger usw., zwischen 7 und 20 Uhr betrieben werden. Diese Regelung gilt beispielsweise auch für Kreissägen, Gartenschredder, für Verbrennungs- und Elektromotoren allgemein und für viele Baumaschinen. Der Umweltberater rät, beim Neukauf eines Rasenmähers auf eine lärmarme Ausführung mit Elektroantrieb zu achten. Rasenkantenschneider, Freischneider sowie Laubbläser und Laubsammler dürfen nur zwischen 9 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 17 Uhr betrieben werden. An Sonn- und Feiertagen dürfen alle diese Maschinen nicht betrieben werden.
Die Umweltberatung der Stadt Friedrichsdorf informiert unter Tel. (0 61 72) 73 13 00 zu diesen Regelungen. Informationen sind auch im Internet auf der Homepage der Stadt unter Downloads der Umweltberatung auf der "Umwelt"-Seite erhältlich.