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Kinderreisepass - Antrag auf Ausstellung

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Kurzbeschreibung

Kinderreisepässe werden für Kinder bis einschließlich 12 Jahre ausgestellt.

Ein Kinderreisepass ist erforderlich, wenn Sie eine Auslandsreise in Länder planen, in denen kein endgültiger Reisepass erforderlich ist. Welche das sind können Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes einsehen:

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/SicherheitshinweiseA-Z-Laenderauswahlseite_node.html).

Die Ausstellung des Kinderreisepasses erfolgt sofort.

Für die Beantragung eines Kinderreisepasses wird ein aktuelles biometrisches Foto benötigt sowie die Geburtsurkunde oder falls vorhanden ein altes Ausweisdokument.

Des Weiteren ist für die Beantragung eines Kinderreisepasses die Zustimmungserklärung (Link zur Erklärung) beider Elternteile vorzulegen, sowie deren Personalausweis oder Reisepass.

Im Falle des alleinigen Sorgerechtes ist dies nachzuweisen. (Beschluss, Negativbescheinigung etc.)

Das Kind, für das der Kinderreisepass ausgestellt werden soll, muss bei der Antragstellung anwesend sein.

Die Kosten eines Kinderreisepasses belaufen sich auf 13,00 €. Die Verlängerung/Bildnachtrag eines Kinderreisepasses 6,00 €.

 
Dieses Formular muss persönlich abgegeben werden.
zuständiges Amt: Verkehrs- und Ordnungsamt

 

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