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Baugenehmigungsfrei & baugenehmigungsfreigestellte Vorhaben ( § 63 HBO)

 
 
Kurzbeschreibung

Baugenehmigungsfreie Vorhaben sind in der Anlage zu § 63 Hessischen Bauordnung (HBO) aufgelistet. Die Antragsstellung erfolgt bei der Stadt Friedrichsdorf.





Das Merkblatt mit Hinweis zum Formular und Informationen gem. DS-GVO für baugenehmigungsfreie Vorhaben finden Sie  hier >>>.





Baugenehmigungspflichtige Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, die weder eine Befreiung/Abweichung oder Ausnahme bedürfen, sind nach § 64 HBO als genehmigungsfreigestellte Vorhaben zu beantragen.





Die Antragsstellung für genehmigungsfreigestellte Vorhaben nach § 64 erfolgt beim



Kreisausschuss des Hochtaunuskreises

Bauaufsicht

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg



Alle Informationen finden Sie hier >>>.

Alle Ansprechpartner finden Sie hier >>>.



Formular

 
Dieses Formular muss persönlich abgegeben werden.
zuständiges Amt: Stadtplanungs-, Umwelt- und Hochbauamt

 

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