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Anmeldung - Hauptwohnung/Nebenwohnung Wohnungsgeberbestätigung gem. Bundesmeldegesetz

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Kurzbeschreibung

Zum 01. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Das Gesetz regelt künftig u. a. die Art und Weise der Datenspeicherung, die Meldepflichten und ebenso die Melderegisterauskünfte oder die Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen. 

Mit dem neuen Bundesmeldegesetz wird auch die Wohnungsgeberbestätigung wieder eingeführt. Der Wohnungsgeber unterliegt somit bei Meldevorgängen der Mitwirkungspflicht nach § 19 Bundesmeldegesetz. Die neue Regelung soll Scheinmeldungen verhindern.

Im Zusammenhang mit der Anmeldung eines Wohnsitzes hat die meldepflichtige Person dann u. a. die Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Die Vorlage des Mietvertrages ist hierfür nicht ausreichend.

Wenn Sie eine Wohnung in Friedrichsdorf beziehen, müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen nach Einzug persönlich anmelden.

Bitte beachten Sie, dass bei einem Zuzug aus dem Ausland, neben der Angabe des Zuzugsstaates unbedingt die Nennung der letzten inländischen Adresse erforderlich ist sofern Sie schon einmal in Deutschland gemeldet waren.

Anmeldungen aus dem Ausland können nur mit Termin stattfinden.



Benötigte Unterlagen:




  • Wohnungsgeberbescheinigung (Mietvertrag genügt nicht) seit 01.11.2015.

  • Ausweisdokumente, Personalausweis und Reisepass aller Personen.

  • Bei Kindern die Geburtsurkunde und Ausweise oder Pässe, falls schon vorhanden.

  • Ziehen Kinder mit einem Elternteil alleine zu, bedarf es der Zustimmung des anderen Elternteils oder der Sorgerechtserklärung.

  • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, wenn verheiratet oder verpartnert.

  • Scheidungsurteil mit Rechtskfraftvermerk, wenn geschieden

  • Sterbeurkunde des früheren Ehegatten, wenn verwitwet.

  • Ausländische Urkunden nur mit Übersetzung, jeweils im Original.



 

 
Dieses Formular muss persönlich abgegeben werden.
zuständiges Amt: Verkehrs- und Ordnungsamt

 

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