Formularcenter
Abmeldung - Hauptwohnung/Nebenwohnung
Kurzbeschreibung
Wenn Sie eine Wohnung in Friedrichsdorf beziehen, müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen nach Einzug persönlich anmelden.
Bitte beachten Sie, dass bei einem Zuzug aus dem Ausland, neben der Angabe des Zuzugsstaates unbedingt die Nennung der letzten inländischen Adresse erforderlich ist sofern Sie schon einmal in Deutschland gemeldet waren.
Benötigte Unterlagen:
- Wohnungsgeberbescheinigung (Mietvertrag genügt nicht) seit 01.11.2015.
- Ausweisdokumente, Personalausweis u. Reisepass, aller Personen.
- Bei Kindern die Geburtsurkunde und Ausweise oder Pässe, falls schon vorhanden.
- Ziehen Kindern mit einem Elternteil allein zu, bedarf es der Zustimmung des anderen Elternteils oder der Sorgerechtserklärung.
- Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, wenn verheiratet oder verpartnert.
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, wenn geschieden.
- Sterbeurkunde des früheren Ehegatten, wenn verwitwet.
- Ausländische Urkunden nur mit Übersetzung, jeweils im Original.
Bei Bürgern die aus dem Hochtaunuskreis zuziehen, können wir das Auto ummelden.
Hierzu benötigen Sie Ihren Fahrzeugschein und 10,70 Euro.
zuständiges Amt: Verkehrs- und Ordnungsamt
Für Einige der angebotenen Dokumente ist die Installation des Adobe-Acrobat-Readers Voraussetzung, welchen Sie hier beziehen können: