Pressemeldungen der letzten Woche

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Stadtwerke Friedrichsdorf informieren: Mögliche Druckschwankungen in der 31. KW in Dillingen

Newsbild: Stadtwerke Friedrichsdorf informieren: Mögliche Druckschwankungen in der 31. KW in Dillingen


... wegen Arbeiten an den Trinkwasseranlagen vom 27.07.-02.08.2024 



Die Stadtwerke Friedrichsdorf weisen darauf hin, dass es zwischen dem 29.07. und 2.08.2024 aufgrund von notwendigen Arbeiten an den Trinkwasseranlagen zu Druckschwankungen sowie Trübung im Versorgungsbereich Dillingen (oberhalb Hoher Weg und Alte Grenzstraße) kommen kann.


Sollte Trübung feststellbar sein, ist diese gesundheitlich unbedenklich.

Abhilfe kann dann über kurzes Laufenlassen geschaffen werden, bis das Wasser wieder klar ist! 

(25.07.2024)

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Hinweis aus dem Rathaus: Vereine und Veranstalter müssen vorübergehenden Gaststättenbetrieb anzeigen

Newsbild: Hinweis aus dem Rathaus: Vereine und Veranstalter müssen vorübergehenden Gaststättenbetrieb anzeigen

BU: Einblick in den Hugenottenmarkt vergangener Tage © Stadt Friedrichsdorf

Der Sommer hat begonnen und somit auch die Saison für Feste und Feiern. Im Hessischen Gaststättengesetz (HGastG) sind insoweit besondere Anforderungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken anlässlich der Durchführung von Veranstaltungen geregelt.

Bei Veranstaltungen aus besonderem Anlass gilt, dass die beabsichtigte Gaststättentätigkeit, Verkauf von Speisen und Getränken mit Gewinnerzielungsabsicht, spätestens 4-6 Wochen vor dem Ereignis bei der Stadt Friedrichsdorf anzuzeigen ist, auch wenn keine alkoholischen Getränke abgegeben werden sollen. Bei Abgabe von alkoholischen Getränken ist immer eine Anzeige vorzunehmen. Eine Gewinnerzielungsabsicht liegt dann vor, wenn durch den Verkauf der Speisen und Getränke ein Mehrerlös erzielt werden soll, der über den Selbstkosten der Speisen und Getränke liegt.

 

Gaststättengewerbe - Anzeige gemäß § 6 Hessisches Gaststättengesetz (HGastG)

über ein vorübergehendes Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass

Online-Anzeigen hier >>> 

Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen >>> 

Weitere Informationen im Gewerbeamt hier >>> 

(23.07.2024)

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Sirenenprobe am 27.07.2024

Newsbild: Sirenenprobe am 27.07.2024

BU: Sirene © OtoZapletal/Pixabay

 

Um die Funktionsfähigkeit der Sirenenanlagen im gesamten Stadtgebiet zu prüfen, werden diese am 27.07.2024 um 12.00 Uhr ausgelöst.

Warn-Apps, wie die “Hochtaunuskreis-App”, werden ebenfalls ausgelöst.

Hierbei handelt es sich lediglich um einen Probealarm!

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Damit Sie im Katastrophenfall vorbereitet sind, möchten wie den kommenden Probealam zum Anlass nehmen, Sie mal über die unterschiedlichen Sirenentöne und ihre Bedeutungen zu informieren!

Wie kann man eine Sirenenwarnung von der Alarmierung der Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr unterscheiden? Wie muss man sich in einem Gefahrenfall, nach einer Sirenenwarnung, verhalten?

Kurz und knapp ... 

Signal Feueralarm:

Für die Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehren wird der zweimal unterbrochener Dauerton von einer Minute verwendet.

Signal Warnung der Bevölkerung:

Der über eine Minute auf- und abschwellende Dauerton dient der Warnung der Bevölkerung bei besonderen Gefahrenlagen.

Signal Entwarnung:

Der über eine Minute anhaltende Dauerton dient der Entwarnung nach einen Warnungs- und Katastrophenalarm.

Signal Probealarm:

Der über 15 Sekunden anhaltender Dauerton dient zum Funktionstest der Sirenen.


Die Ausführlichen Informationen sowie die Audios hierzu finden Sie hier >>> 

 

Hinweis - regelmäßige Probealarme

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die zukünftigen Termine für den Probealarm der Sirenen immer an jedem vierten Samstag im Januar, April, Juli und Oktober eines Jahres um 12:00 Uhr stattfinden!

 

(22.07.2024)

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Erste Hilfe für Seniorinnen und Senioren am 05.09.2024

Newsbild: Erste Hilfe für Seniorinnen und Senioren am 05.09.2024

 - Wissen was zu tun ist - ein Leben lang

 
Das Deutsche Rote Kreuz Hochtaunus bietet in Zusammenarbeit mit der Stadt Friedrichsdorf einen Erste-Hilfe-Kurs an.
 
Der Kurs wendet sich speziell an Seniorinnen und Senioren, erwachsene Kinder, andere Angehörige und an alle, die mit Seniorinnen und Senioren zu tun haben. Menschen, die Seniorinnen und Senioren über die Entlastungsleistung nach § 45b SGB XI unterstützen, können diesen Kurs für Ihre Zertifizierung nutzen.
 
Für den Kurs sind keinerlei Vorkenntnisse nötig.
 
Sie erlernen im Kurs die Versorgung bedrohlicher Blutungen, aber auch die lebensrettenden Sofortmaßnahmen, die bei Atemstörungen und Störungen des Herz-Kreislaufsystems einzuleiten sind.
 
Behandelte Themen:
  • Kontrolle der Vitalfunktionen
  • Stabile Seitenlage
  • Beatmung
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • Vergiftungen
  • Knochenbrüche
  • Hilfsmaßnahmen bei Unter/Überzucker
  • Soforthilfe bei Verdacht auf Schlaganfall oder Herzinfarkt
Damit Unfälle gar nicht erst passieren, werden Ihnen im Kurs außerdem besondere Gefahrenquellen im Alter aufgezeigt und vorbeugende Maßnahmen nahegebracht.
 
Der Kurs soll am Donnerstag, dem 05. September 2024, im großen Sitzungssaal des Rathauses Friedrichsdorf, Hugenottenstr. 55 in 61381 Friedrichsdorf von 8:30-16:00 stattfinden. Die Teilnehmergebühren betragen 50 EUR pro Person. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Personen begrenzt.
 
Friedrichsdorfer Bürgerinnen und Bürger werden vorrangig aufgenommen und erhalten eine Ermäßigung.
 
Der Kurs findet nur bei ausreichend Anmeldungen statt. Anmeldungen nimmt die Seniorenberatung der Stadtverwaltung unter der Tel. Nr. 06172/731-1283 oder jasmin.lenz@friedrichsdorf.de bis 11. August 2024 entgegen.

(22.07.2024)

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HINWEIS: zur Sperrung Parkplatz „Am Zollstock“

Newsbild: HINWEIS: zur Sperrung Parkplatz „Am Zollstock“

Die Deutsche Bahn hat in der Pressemitteilung vom 08.07.2024 mitgeteilt, dass sich die Bauarbeiten am Bahnhof Friedrichsdorf nicht wie geplant ab dem 15. Juli stattfinden können. Die geplanten Arbeiten werden auf unbestimmte Zeit verschoben.

Die für die ursprünglichen Arbeiten geplante Vollsperrung des Parkplatzes "Am Zollstock" entfällt!

 

(22.07.2024)

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So förderte die Stadt in 2023 die Vereine

Newsbild: So förderte die Stadt in 2023 die Vereine

BU: Wie aus dem Ei gepellt: Für die Grundüberholung der Tennisplätze samt Zäunen und Wegen bekam der Tennisclub Seulberg einen Zuschuss von der Stadt | © TC Seulberg 

Jahr für Jahr gibt es von der Stadt Geld für die Friedrichsdorfer Vereine. Grundlage hierfür ist das Vereinsförderungsprogramm. „Unsere Vereine stiften Gemeinschaft und machen mit ihren Angeboten unsere Stadt lebenswert. Jeder Euro für eine starke Zivilgesellschaft ist gut angelegtes Geld“, so Bürgermeister Lars Keitel. Die im Jahr 2023 an die Vereine geflossenen Zuschüsse hat die Stadt ausgewertet und die wichtigsten Daten veröffentlicht. 

Zuschüsse für Sportvereine

So bekamen die Friedrichsdorfer Sportvereine letztes Jahr insgesamt 48.000 Euro für ihre jungen Vereinsmitglieder. Denn laut Förderrichtlinie gibt es für jedes Kind und jeden Jugendlichen einen Zuschuss von 15 Euro von der Stadt. Die meisten jungen Sportlerinnen und Sportler sind beim TV Seulberg aktiv (437 Kinder und Jugendliche), dicht gefolgt von der TSG Friedrichsdorf (413) und der TSG Köppern (411). Weitere 47.000 Euro erhielten die Sportvereine für ihre Strom-, Wasser- und Heizungskosten. Den höchsten Zuschussbedarf meldete hier der TV Burgholzhausen mit 7.100 Euro an. Auf den weiteren Plätzen kommen die TSG Friedrichsdorf mit 6.700 Euro und der Tennisclub Seulberg mit 5.600 Euro. Noch wesentlich höhere Zuschüsse zahlt die Stadt für die Unterhaltung der Sportplätze in Burgholzhausen, Köppern und Seulberg – hier bekamen die für die Pflege verantwortlichen Vereine insgesamt 100.000 Euro. Mit zusammengerechnet 8.000 Euro wurden zudem die vier Tennisvereine für die Frühjahrsinstandsetzung der Tennisplätze unterstützt. Und auch für die Übungsleiterinnen und Übungsleiter wurde den Vereinen Geld überwiesen – insgesamt 4.000 Euro. 

Die Stadt ist auch Ansprechpartnerin, wenn Vereine in ihre Anlagen investieren möchten. So erhielt der Tennisclub Seulberg 43.800 Euro für die Grundüberholung seiner Tennisplätze samt Zäunen und Wegen. Für eine Flutlichtumrüstung des SV Teutonia Köppern steuerte die Stadt 3.200 Euro bei. Und dem Tennisverein Burgholzhausen half die Stadt bei der Erneuerung einer Ballwand mit 1.500 Euro. 

Zuschüsse für andere Vereine

Auch Kultur- und Wandervereine oder beispielsweise das Deutsche Rote Kreuz und die „fambinis“ profitierten vom Vereinsförderungsprogramm. Diese „nichtsporttreibenden“ Vereine erhielten für Vereinsmitglieder und Betriebskosten insgesamt Zuschüsse von über 12.500 Euro. Hinsichtlich der jungen Vereinsmitglieder hat bei diesen Vereinen laut Förderstatistik der Bund der Pfandfinder mit seinen „Grauen Wölfen“ die Nase vorn: 63 junge Leute sind hier Mitglied. Auf den zweiten Platz kommt die Burgspielschar mit 44 jungen Vereinsmitgliedern. Zuschüsse erhalten Vereine übrigens auch, wenn sie ein Jubiläum feiern können – über 1.500 Euro wurden hierfür ausgezahlt. 

Crowdfunding

Gleich vier Vereine sammelten letzten Jahr mit Crowdfunding erfolgreich Geld für gemeinnützige Projekte ein. Bei dieser Form des Spendensammelns greift die Stadt pauschal mit einem Startkapital in Höhe von 250 Euro unter die Arme. Dank Crowdfunding konnten folgende Projekte realisiert werden: Zwei Zirkusprojekte, eins an der Grundschule Köppern und eins an der Grundschule Burgholzhausen, ein Graffiti-Bild am Vereinsheim des TV Burgholzhausen und eine Theaterproduktion des English Drama Clubs. 

Übrigens:

Die nächste Frist für Zuschussanträge ist Ende Mai. Informationen rund um das Thema Vereinsförderung gibt es beim Sport- und Kulturamt. 

 

(22.04.2024)

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