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- Trickbetrüger am Telefon - Deutsche Rentenversicherung Hessen warnt vor fingierten Anrufen
- Stadt Friedrichsdorf zeigt Flagge für Tibet am 10.03.2021
- Ortsgericht Friedrichsdorf II (Köppern) - Ernennung zum Ortsgerichtsschöffen
- Die Hessische Landesregierung beschloss Lockerungen ab 04.05.2020 bei den Corona-Beschränkungen
Trickbetrüger am Telefon - Deutsche Rentenversicherung Hessen warnt vor fingierten Anrufen
FRANKFURT AM MAIN.
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen warnt aktuell vor Betrügern, die sich am Telefon als Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung ausgeben. Auf dem Display erscheint durch techni-sche Manipulation eine Rufnummer des hessischen Rentenversicherungs-trägers oder sogar private Mobilfunknummern von Mitarbeitern.
Trickbetrüger versuchen immer wieder im Namen der Deutschen Rentenversicherung Hessen, vor allem ältere Menschen um ihr Geld zu bringen. Sie geben sich am Telefon als Mitarbeiter der gesetzlichen Rentenversi-cherung aus und versuchen, unter verschiedenen Vorwänden persönliche Daten zu erfahren oder Geldüberweisungen zu veranlassen.
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen rät daher zur Vorsicht: Wenn Sie sich bei Anrufen nicht sicher sind, ob sich tatsächlich die Deutsche Rentenversicherung Hessen an Sie gewandt hat, nehmen Sie bitte direkt Kontakt zu uns auf. Melden Sie sich bei unserem Servicetelefon unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 1000 4800 und fragen Sie nach. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen fordert niemals telefonisch zu einer Zahlung auf. Die kostenlose Broschüre „Vorsicht Trickbetrüger“ zeigt die häufigsten Vorgehensweisen der Betrüger auf und erklärt, wie sich Versicherte und Rentner vor einem Trickbetrug schützen können. Interessierte erfahren außerdem, wo sie weitere Informationen und Hilfe bekommen können. „Vorsicht Trickbetrüger“ ist unter www.deutsche-rentenversicherung.de als Download abrufbar.
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main betreut rund 2,4 Millionen Versicherte, 580.000 Rentnerinnen und Rentner sowie über 115.000 Arbeitgeber. Sie ist der Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Altersvorsorge und Rehabilitation.
Frankfurt am Main, 26. Februar 2021
(26.02.2021)
Stadt Friedrichsdorf zeigt Flagge für Tibet am 10.03.2021
Am 10. März 2021 hisst die Stadt Friedrichsdorf die tibetische Flagge und sendet damit ein unübersehbares Zeichen der Unterstützung für Tibet, für das Recht der Tibeter auf Selbstbestimmung und die Einhaltung der Menschenrechte in Tibet.
Die Stadt Friedrichsdorf beteiligt sich an der Kampange "Flage zeigen für Tibet!" der Tibet Inititative Deutschland e.V. Seit 1996 setzen Hunderte Städte jährlich am 10. März, im Gedenken an den gewaltsam niedergeschlagenen Volksaufstand in Tibet von 1959, ein Zeichen der Solidarität mit dem tibetischen Volk.
(23.02.2021)
Ortsgericht Friedrichsdorf II (Köppern) - Ernennung zum Ortsgerichtsschöffen
(23.02.2021)
Die Hessische Landesregierung beschloss Lockerungen ab 04.05.2020 bei den Corona-Beschränkungen
- Spielplätze
- Tierparks, Zoos und Botanische Gärten
- Hundesalons und Hundeschulen
- Copyshops
- Fahrschulen (nur für Berufskraftfahrer), Musikschulen und Privatunterricht (als Einzelunterricht und in Kleingruppen von bis zu fünf Personen)
- Friseure und andere Dienstleister im Bereich der Körperpflege wie zum Beispiel Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios sowie Massagepraxen. Dabei müssen die Anbieter für die gesamte Dauer des Kundenkontaktes eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auch für Kunden ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zwingend vorgeschrieben. Diese darf nur abgenommen werden, wenn die Inanspruchnahme der Dienstleistung nur ohne Mund-Nasen-Bedeckung erfolgen kann.
- Medizinische Eingriffe und Operationen in Kliniken und ambulanten Praxen, die bislang untersagt waren, wenn sie nicht zwingend notwendig waren, dürfen wieder vorgenommen werden.
- In allen Gesundheitseinrichtungen wie zum Beispiel Krankenhäusern und Arztpraxen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Diese Pflicht gilt auch in Ladenstraßen und überdachten Einkaufszentren.
- Der Präsenzunterricht wird bei der Ausbildung von Tarifbeschäftigten und Beamten im Öffentlichen Dienst wieder aufgenommen, wenn der Abschluss im Jahr 2020 vorgesehen ist. Dazu gehören auch die Sportausbildung und Prüfungen.
Maßgeblich sind die in den einzelnen Bereichen benannten Abstands- und Hygieneregeln!
In Bereichen, in denen keine spezifischen Abstands- und Hygieneregeln, aufgeführt sind - wie z.B. bei den Spielplätzen - gelten weiterhin die allgemeinen Kontaktbeschränkungen nach der Dritten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus:
Horst Burghardt
Bürgermeister
(02.05.2020)