Pressemeldungen der letzten Woche
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- Hilfe für die Steuererklärung - Deutsche Rentenversicherung Hessen informiert
- Energieberatung der Verbraucherzentrale in Corona-Zeiten
- Beschluss zur Schulpflicht von Schülerinnen und Schülern der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen, der Sprachheilschulen und der Schulen mit den Förderschwerpunkten Sehen oder Hören
Hilfe für die Steuererklärung - Deutsche Rentenversicherung Hessen informiert
FRANKFURT AM MAIN, 20. Januar 2021
Immer mehr Rentnerinnen und Rentner sind inzwischen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die Deutsche Rentenversicherung stellt ihnen auf Wunsch kostenlose Bescheinigungen aus, die beim Ausfüllen der Steuervordrucke helfen. Diese enthalten alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen die Werte eingetragen werden können.
Durch die Neugestaltung der Steuererklärung und die automatische Datenübertragung von der Rentenversicherung an das Finanzamt ist es seit diesem Jahr nicht mehr zwingend erforderlich, die Daten in die "Anla-ge R" und "Altersvorsorgeaufwand" einzutragen. Die Eintragung ist jedoch sinnvoll, wenn man die Steuererklärung elektronisch abgibt und sich vorab das mögliche Ergebnis ausrechnen lassen möchte.
Rentenbeziehern, die schon einmal eine Rentenbezugsmitteilung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt haben, wird die Bescheinigung über die für das Kalenderjahr 2020 gemeldeten Daten automatisch zuge-sandt. Der Versand findet zwischen Mitte Januar und Ende Februar statt.
Soweit eine Rentenbezugsmitteilung für das Finanzamt erstmalig benötigt wird, kann sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de/ Steuerbescheinigung angefordert werden.
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main betreut rund 2,4 Millionen Versicherte, 580.000 Rentnerinnen und Rentner sowie über 115.000 Arbeitgeber. Sie ist der Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Altersvorsorge und Rehabilitation.
(22.01.2021)
Energieberatung der Verbraucherzentrale in Corona-Zeiten
Auch in Corona-Zeiten bietet die Verbraucherzentrale Hessen weiterhin Termine zur Energieberatung an. Die Beratungen finden allerdings vorerst nicht wie gewohnt im Friedrichsdorfer Rathaus statt, sondern werden aus gegebenem Anlass jeden 3. Dienstag im Monat von 12:45 bis 16:30 Uhr telefonisch durchgeführt.
Die nächsten Beratungstermine sind demnach am 16. Februar und 21. März möglich.
Die Energieberatung wird von Dipl.-Bauingenieur Andreas Katreniok vorgenommen, einem anbieterunabhängigen Energieberater der Verbraucherzentrale Hessen. Es werden feste Termine vergeben, wofür eine vorherige Anmeldung über Herrn Frank Eckert (Tel.: 06172/731-1309; Email: frank.eckert@friedrichsdorf.de), oder Frau Nina Schlepper (Tel.: 06172/731-1300; Email: nina.schlepper@friedrichsdorf.de) erforderlich ist. Dank der Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist die Beratung kostenlos.
Die Energieberatung können alle Bürgerinnen und Bürger aus Friedrichsdorf sowie den umliegenden Ortschaften in Anspruch nehmen. Neben Eigentümern, Vermietern, Bauherren und Kaufinteressenten, können sich insbesondere auch Mieter zu ihrem Energieverbrauch und dessen Einsparmöglichkeiten beraten lassen. Ob Sie Fragen zu ihrem Stromverbrauch oder der Heizkostenabrechnung haben, das Haus oder die Wohnung renovieren möchten, eine neue Heizung oder dergleichen einbauen möchten, der Energieberater hilft Ihnen gerne weiter!
(21.01.2021)
Beschluss zur Schulpflicht von Schülerinnen und Schülern der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen, der Sprachheilschulen und der Schulen mit den Förderschwerpunkten Sehen oder Hören
Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshof vom 24.04.2020
Das Hessische Kultusministerium hat informiert, dass die Schulpflicht von Schülerinnen und Schülern der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen, der Sprachheilschulen und der Schulen mit den Förderschwerpunkten Sehen oder Hören in Hessen vorläufig weiter ausgesetzt bleibt.
Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in einem heute bekannt gegebenen Beschluss (Aktenzeichen: 8 B 1097/20.N) entschieden. Daher kann der Unterricht in den genannten Jahrgangsstufen nicht wie vorgesehen am kommenden Montag, dem 27. April 2020, wiederaufgenommen werden. Ebenso findet für diesen Personenkreis keine Notbetreuung an den Betreuten Grundschulen der Stadt Friedrichsdorf statt.
Die Durchführung der Notfallbetreuung für die Kinder von Eltern in so genannten systemrelevanten Berufen an den betroffenen Schulen bleibt von der Entscheidung unberührt; sie findet also unverändert statt. Gleiches gilt für die Notbetreuung in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen.
Weitere Informatinen zum Beschluss des VGH hier >>>
(24.04.2020)