Pressemeldungen der letzten Woche
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- Wahlen in Friedrichsdorf am 14.03.2021 - Bitte beachten - Neueinteilung Wahlbezirke etc.
- Onlinebeantragung von Briefwahlunterlagen zur Kommunalwahl, Bürgermeisterwahl und Ausländerbeiratswahl am 14.03.2021
- Nachwahl der Neuwahl der Jugendvertretung 2021 am 09.03.2021
- Kindertheater Starke Stücke - zuhause - Für Friedrichsdorf: am Freitag, 5. März um 16 Uhr mit "Weil heute mein Geburtstag ist"
- Trickbetrüger am Telefon - Deutsche Rentenversicherung Hessen warnt vor fingierten Anrufen
- Schließung aller Kitas, Horte und Betreute Grundschulen - Wichtige Elterninformation - Aktualisierung 10. Ergänzung
Wahlen in Friedrichsdorf am 14.03.2021 - Bitte beachten - Neueinteilung Wahlbezirke etc.
Die Stadt Friedrichsdorf erinnert alle Wählerinnen und Wähler darüber, dass die Wahlbezirke neu eingeteilt werden mussten.
Wir bitten Sie daher, den jeweiligen Wahlbezirk und Wahlraum Ihrer Wahlbenachrichtigung zu entnehmen!
Um jedes Infektionsrisiko auszuschließen, bitten wir Sie zur Kennzeichnung der Stimmzettel Ihren eigenen Stift mitzubringen und den Wahlraum ausschließlich mit medizinischer Maske oder FFP2-Maske zu betreten.
Falls Sie diesbezüglich Rückfragen haben, wenden Sie sich an das Wahlamt unter der Telefonnummer (06172) 731-1257 sowie per E-Mail an deniz.kaplan@friedrichsdorf.de.
(04.03.2021)
Onlinebeantragung von Briefwahlunterlagen zur Kommunalwahl, Bürgermeisterwahl und Ausländerbeiratswahl am 14.03.2021
Die Stadt Friedrichsdorf informiert alle Wählerinnen und Wähler darüber, dass die Onlinebeantragung von Briefwahlunterlagen zur Kommunalwahl, Bürgermeisterwahl und Ausländerbeiratswahl aus organisatorischen Gründen nur noch bis Dienstag, 09.03.2021, um 12 Uhr möglich ist.
Nach diesem Zeitpunkt können Sie den Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen ausschließlich nach Terminvereinbarung im Rathaus beantragen und abholen. Beachten Sie bitte, dass dies lediglich bis Freitag, den 12.03.2021, bis 13 Uhr möglich ist.
Falls Sie diesbezüglich Rückfragen haben, wenden Sie sich an das Wahlamt unter der Telefonnummer (06172) 731-1257 sowie per E-Mail an deniz.kaplan@friedrichsdorf.de
(04.03.2021)
Nachwahl der Neuwahl der Jugendvertretung 2021 am 09.03.2021
Am 09. März 2021 findet in Friedrichsdorf die Neuwahl der Friedrichsdorfer Jugendvertretung statt. Von 16:00 bis 18:00 Uhr haben die Wahllokale in den Stadtteilen geöffnet:
Seulberg: Alte Schule, Herrenhofstraße 1
Burgholzhausen: Alte Schule, Königsteiner Straße 12
Köppern: Forum Musikzimmer, Dreieichstraße 22
Friedrichsdorf: Rathaus, Hugenottenstraße 55
Wählen können alle Jugendlichen zwischen 10 und 21 Jahren.
Die Wahllokale können unabhängig vom Wohnort aufgesucht werden. Mitzubringen für die Wahl sind: Personalausweis/Reisepass/Schülerausweis, die Einladung zur Wahl und eine Mund-Nase-Bedeckung.
Die Kandidaturliste kann auf www.jugendbuero-friedrichsdorf.de unter "Aktuelles" eingesehen werden.
Das Ergebnis wird im Anschluss auf der Homepage www.jugendbuero-friedrichsdorf.de, facebook und instragram jugendbuero.friedrichsdorf veröffentlicht.
Die Friedrichsdorfer Jugendvertretung vertritt seit 2012 die Interessen der Jugendlichen in Friedrichsdorf gegenüber der Stadtpolitik.
Setz auch du dich dafür ein, dass deine Interessen gehört werden und geh wählen!
Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme an der Wahl und auf die nächste Amtszeit der neuen Jugendvertretung Friedrichsdorf.
(04.03.2021)
Kindertheater Starke Stücke - zuhause - Für Friedrichsdorf: am Freitag, 5. März um 16 Uhr mit "Weil heute mein Geburtstag ist"
BU: United Puppets
Digitale Sonderausgabe präsentiert vom 4.- 15. März 2021 - Theatererlebnisse für junges Publikum
Der gewohnte Festivalzeitraum des "Starke Stücke"-Festivals naht: Im Frühjahr lädt "Starke Stücke" jedes Jahr international herausragende Theaterproduktionen für junges Publikum aus aller Welt auf die Bühnen der Rhein-Main-Region ein. Da das Festival coronabedingt in die Sommerzeit verlegt wurde, bis dahin aber trotzdem Theatererlebnisse stattfinden sollen, gibt es vom 4. bis 15. März die digitale Sonderausgabe "Starke Stücke"-zuhause. Präsentiert werden digital abrufbare Performances, interaktive Theatergames und Formate übers Telefon für Kinder und Jugendliche zwischen 4 und 14 Jahren.
Sieben Produktionen sind in rund 30 Vorstellungen im virtuellen Raum zu erleben. "Starke Stücke" hat für die Sonderausgabe ausschließlich Formate ausgewählt, die Live-Erfahrung un Interaktion ermöglichen - also so nah wie möglich an eine analoge Theateraufführung herankommen. Es werden keine abgefilmten Vorstellungen übertragen, sondern Produktionen gezeigt, die von der aktiven Teilnahme des Publikums leben. Die künstlerischen Inszenierungen sind im ersten Locksdown als Reaktion auf die Corona-Situation entstanden oder wurden im Zuge der Entwicklung umgearbeitet. Dies zeigt sich an den gewählten Formaten ebenso wie an der behandelten Thematik: Sie sind nicht nur zuhause erlebbar, sondern setzen sich auch mit dem Thema "zuhause" auseinander. Und auch diesmal ist Friedrichsdorf wieder mit dabei - am Freitag, 5. März 2021 um 16 Uhr mit "Weil heute mein Geburtstag ist". Es ist eine Zoom-Performance für Kinder ab 4 Jahren. Die Schildkröte weilt zunächst alleine zuhause. Sie hat vergessen, Leute zu ihrer Party einzuladen. Doch zum Glück kommen mit dem Publikum die ersehnten Überraschungsgäste. Bei dieser Inszenierung handelt es sich um eine deutschsprachige Produktion gespielt von United Puppets aus Berlin.
Für "Starke Stücke"-zuhause sind Tickets über ein zentrales Ticketing-System erhältlich.
Das komplette Programm mit allen Spielterminen und Informationen zur Teilnahme und dem Kartenvorverkauf ist auf www.starke-stuecke.net veröffentlicht.
(03.03.2021)
Trickbetrüger am Telefon - Deutsche Rentenversicherung Hessen warnt vor fingierten Anrufen
FRANKFURT AM MAIN.
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen warnt aktuell vor Betrügern, die sich am Telefon als Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung ausgeben. Auf dem Display erscheint durch techni-sche Manipulation eine Rufnummer des hessischen Rentenversicherungs-trägers oder sogar private Mobilfunknummern von Mitarbeitern.
Trickbetrüger versuchen immer wieder im Namen der Deutschen Rentenversicherung Hessen, vor allem ältere Menschen um ihr Geld zu bringen. Sie geben sich am Telefon als Mitarbeiter der gesetzlichen Rentenversi-cherung aus und versuchen, unter verschiedenen Vorwänden persönliche Daten zu erfahren oder Geldüberweisungen zu veranlassen.
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen rät daher zur Vorsicht: Wenn Sie sich bei Anrufen nicht sicher sind, ob sich tatsächlich die Deutsche Rentenversicherung Hessen an Sie gewandt hat, nehmen Sie bitte direkt Kontakt zu uns auf. Melden Sie sich bei unserem Servicetelefon unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 1000 4800 und fragen Sie nach. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen fordert niemals telefonisch zu einer Zahlung auf. Die kostenlose Broschüre „Vorsicht Trickbetrüger“ zeigt die häufigsten Vorgehensweisen der Betrüger auf und erklärt, wie sich Versicherte und Rentner vor einem Trickbetrug schützen können. Interessierte erfahren außerdem, wo sie weitere Informationen und Hilfe bekommen können. „Vorsicht Trickbetrüger“ ist unter www.deutsche-rentenversicherung.de als Download abrufbar.
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main betreut rund 2,4 Millionen Versicherte, 580.000 Rentnerinnen und Rentner sowie über 115.000 Arbeitgeber. Sie ist der Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Altersvorsorge und Rehabilitation.
Frankfurt am Main, 26. Februar 2021
(26.02.2021)
Schließung aller Kitas, Horte und Betreute Grundschulen - Wichtige Elterninformation - Aktualisierung 10. Ergänzung
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Information vom 14.03.2020
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1. Ergänzung vom 15.03.2020
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2. Ergänzung vom 17.03.2020
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3. Ergänzung vom 20.03.2020
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25.03.2020 - Hinweis der Stadtverwaltung zu den Kitagebühren
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4. Ergänzung vom 09.04.2020
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5. Ergänzung vom 17.04.2020
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22.04.2020 - Hinweis der Stadtverwaltung - Notbetreuung auch weiterhin nur für Berechtigte gem. Corona-Verordnung
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6. Ergänzung vom 23.04.2020
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7. Ergänzung vom 29.04.2020
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8. Ergänzung vom 07.05.2020
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9. Ergänänzung vom 28.05.2020
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10. Ergänzung - Elternbrief vom 22.06.2020
Friedrichsdorf, 14. März 2020
Schließung aller Kitas, Horte und Betreute Grundschulen aufgrund der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus
Nach dem Beschluss der Hessischen Landesregierung sind ab Montag, 16. März 2020 alle Kindertagesstätten bis 19. April 2020 geschlossen. Ebenso die städtischen Horte, die Betreuten Grundschulen und andere Jugendeinrichtungen.
Die Eltern haben am 16. März 2020 selbstverständlich die Gelegenheit persönliche Dinge aus der Einrichtung abzuholen. Eine Betreuung der Kinder findet allerdings nicht statt. Danach greift das Betretungsverbot.
Die Stadt bietet eine Notbetreuung an für Kinder von Eltern, die in Bereichen arbeiten, die zur Aufrechterhaltung der notwendigen Infrastruktur gemäß § 2 der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona Virus vom 13. März 2020 nötig sind, wie zum Beispiel Rettungskräfte, medizinisches Personal, die Polizei, Angehörige der Justiz, des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr oder des Technischen Hilfswerkes. Voraussetzung hierfür ist, dass beide Erziehungsberechtigten des Kindes, im Fall einer oder eines allein Erziehungsberechtigten die oder der allein Erziehungsberechtigte zu einer in der Verordnung abschließend definierten Personengruppe gehört. Die vollständige Aufstellung fügen wir diesem Aushang bei. Sofern eine Zugehörigkeit zu keiner dieser Personengruppen besteht, darf nach den rechtlichen Bestimmungen keine Notbetreuung angeboten werden. Eine Notbetreuung ist auch bei den definierten Personengruppen ausgeschlossen, wenn die Kinder
a) Krankheitssymptome aufweisen,
b) in Kontakt zu infizierten Personen stehen oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind oder
c) sich in den 14 Tagen vor Inkrafttreten dieser Verordnung oder danach in einem Risikogebiet (www.rki.de) für Infektionen mit dem SARS-CoV-2—Virus aufgehalten haben und noch keine 14 Tage seit der Rückkehr vergangen sind.
Der Antrag für eine Notbetreuung steht auf der Homepage der Stadt zum Download im Formularcenter zur Verfügung. Er kann auch am 16. März 2020 in der Einrichtung abgeholt werden.
Dem Antrag ist zwingend eine Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers über die berufliche Tätigkeit beizufügen!
Eltern erhalten nach Antragsstellung telefonisch oder per Mail eine Mitteilung, ob und in welcher Kita ihr Kind betreut werden kann.
Der Antrag kann direkt an Frau Feisel (nicole.feisel@friedrichsdorf.de) oder an Frau Zenser (daniela.zenser@friedrichsdorf.de) oder an stadtverwaltung@friedrichsdorf.de gesandt werden.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht möglich.
Wir bitten alle Betroffenen um Ihr Verständnis.
DER MAGISTRAT
der Stadt Friedrichsdorf
gez. Horst Burghardt
Bürgermeister
Auszug aus der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona Virus vom 13.03.2020
§ 2
(1) Bis zum 19. April 2020 dürfen Kinder keine Kindertageseinrichtung nach § 25 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. September 2018 (GVBl. S. 590), und keine nach § 43 Satz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch erlaubnispflichtige Kindertages-pflegestelle betreten. Die Personensorgeberechtigten haben für die Erfüllung dieser Verpflichtung Sorge zu tragen.
(2) Das Betretungsverbot nach Abs. 1 gilt nicht für Kinder, wenn beide Erziehungsberechtigten des Kindes, im Fall einer oder eines allein Erziehungsberechtigten die oder der allein Erziehungsberechtigte, zu den folgenden Personengruppen gehören:
- Angehörige des Polizeivollzugsdienstes im Sinne der Hessischen Polizeilaufbahnverordnung vom 10. März 2015 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2017(GVBl. S. 114), sowie des Bundespolizeigesetzes vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2978,2979), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1724), und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes, die bei den Polizeipräsidien tätig sind und Vollzugsaufgaben wahrnehmen,
- Angehörige von Feuerwehren gemäß §§ 9 und 10 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2014 (GVBl. S.26), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. August 2018 (GVBl. S. 374),
- Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Justiz,
- Bedienstete des Justiz- und Maßregelvollzuges,
- Bedienstete von Rettungsdiensten gemäß § 3 Abs. 1 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes vom 16. Dezember 2010 (GVBl. I S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. September 2018 (GVBl. S. 580),
- Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerkes gemäß § 2 des THW-Gesetz vom 22. Januar 1990 (BGBl. I S. 118), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S.1514),
- Helferinnen und Helfer des Katastrophenschutzes gemäß § 38 Abs. 1 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes,
- die in der gesundheitlichen Versorgung von Menschen tätigen Angehörigen medizinischer und pflegerischer Berufe, insbesondere
a) Altenpflegerinnen und Altenpfleger nach § 1 des Altenpflegegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (BGBl. I S. 1691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) in Verbindung mit § 64 des Pflegeberufegesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Januar 2020 (BGBl. I S. 66), oder nach § 58 Abs. 2 des Pflegeberufegesetzes,
b) Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer nach § 1 des Hessischen Altenpflegegesetzes vom 5. Juli 2007 (GVBl. I S. 381), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 296),
c) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen, die Kindern und Jugendliche im Rahmen der stationären Hilfen zur Erziehung oder der Eingliederungshilfe nach § 35a des Achten Buches Sozialgesetzbuch betreuen,
d) Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten im Sinneder §§ 1 und 2 der DKG-Empfehlung zur Aus-bildung und Prüfung von Operationstechnischen und Anästhesie-technischen Assistentinnen/Assistenten vom 17. September 2013,
e) Ärztinnen und Ärzte nach § 2a der Bundesärzteordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1987 (BGBl. I S. 1218), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307),
f) Apothekerinnen und Apotheker nach § 3 der Bundes-Apothekerordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 1989 (BGBl. I S. 1478, 1842), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307),
g) Desinfektorinnen und Desinfektoren nach § 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Desinfektorinnen und Desinfektoren vom 6. Dezember 2010 (GVBl. I S. 711), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2015 (GVBl. S. 580),
h) Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Krankenpfle-gegesetzes vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S.1442), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307), in Verbin-dung mit § 64 des Pflegeberufegesetzes oder nach § 58 Abs. 1 des Pflegeberufegesetzes,
i) Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger nach § 1Abs. 1 Nr. 1 des Krankenpflegegesetzes, in Verbindung mit § 64 des Pflegeberufegesetzes,
j) Hebammen gemäß § 3 des Hebammengesetzes vom 22. November 2019 (BGBl. I S.1759),
k) Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer gemäß § 1 des Hessisches Krankenpflegehilfegesetzes vom 21. September 2004 (GVBl. I S. 279), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. September 2017 (GVBl. S. 313),
l) Medizinische Fachangestellte gemäß § 1 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 1097),
m) Medizinischtechnische Laboratoriumsassistentinnen und Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 des MTA-Gesetzes vom 2. August 1993 (BGBl. I S. 1402), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307),
n) Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und Medizinisch-technische Radiologieassistenten gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 des MTA-Gesetzes,
o) Medizinisch-technische Assistentinnen für Funktionsdiagnostik oder Medizinischtechnischer Assistenten für Funktionsdiagnostik gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 des MTAGesetzes,
p) Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter gemäß § 1 des Notfallsanitätergesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1348), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2768),
q) Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten im Sinne der §§ 1 und 2 der DKG-Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistentinnen/Assistenten vom 17. September 2013,
r) Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes,
s) Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner nach § 1 Absatz 1 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes,
t) Pharmazeutisch-technische Assistentinnen oder pharmazeutisch-technische Assistenten nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1997 (BGBl. I S. 2349), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307),
u) Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten nach § 1 des Rettungsassistentengesetzes vom 10. Juli 1989, zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Dezember 2007 (BGBl. I S: 2686) in Verbindung mit § 30 des Notfallsanitätergesetzes,
v) Zahnärztinnen und Zahnärzte gemäß § 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1987 (BGBl. I S. 1225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2768),
w) Zahnmedizinische Fachangestellte gemäß § 1 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten vom 4. Juli 2001 (BGBl. I S. 1492).
Friedrichsdorf, 15. März 2020
Schließung aller Kitas, Horte und Betreute Grund-schulen aufgrund der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus
- 1. Ergänzung zum Schreiben vom 14. März 2020
Die Hessische Landesregierung hat weitere Schritte im Kampf gegen das Corona-Virus beschlossen und u.a. den Personenkreis, der eine Anrecht auf eine Notbetreuung in den Kindertagesstätten hat, erweitert. Die Kinderbetreuung wird für weitere zwingende Personengruppen ermöglicht:
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes,
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen.
Die vollständigen Verordnungstexte finden Sie unter https://www.hessen.de/.
DER MAGISTRAT
der Stadt Friedrichsdorf
gez. Horst Burghardt
Bürgermeister
Schließung aller Kitas, Horte und Betreute Grundschulen aufgrund der Zweiten Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus
2. Ergänzung zum Schreiben vom 14. März 2020
- Fachkräfte in Tageseinrichtungen für Kinder gemäß § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch,
- Personen, die unmittelbar mit der Auszahlung von Geldleistungen nach einem der folgenden Gesetze befasst sind:
a) Zweites Buch Sozialgesetzbuch,
b) Drittes Buch Sozialgesetzbuch,
c) Asylbewerberleistungsgesetz und - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unmittelbar in den Sektoren der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz vom 22. April 2016 (BGBl. I S. 958), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. Juni 2017 (BGBl. I S.1903) tätig sind, soweit von dem Arbeitgeber der Nachweis erbracht wird, dass ihre Tätigkeit zwingend erforderlich ist; dabei bleiben die Schwellenwerte der Anhänge außer Betracht.
Die vollständigen Verordnungstexte finden Sie unter https://www.hessen.de/.
DER MAGISTRAT
der Stadt Friedrichsdorf
gez. Horst Burghardt
Bürgermeister
Friedrichsdorf, 20. März 2020
Schließung aller Kitas, Horte und Betreute Grundschulen aufgrund der Zweiten Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus
3. Ergänzung zum Schreiben vom 14. März 2020
Die Hessische Landesregierung hat gestern in einer Sonder-Kabinettsitzung weitere notwendige Schritte im Kampf gegen das Corona-Virus veranlasst:
- Zur Notfallkinderbetreuung:
- Es ist ab sofort ausreichend, wenn nur ein Elternteil bspw. als Einsatzkraft bei Polizei oder Feuerwehr bzw. im Gesundheitswesen oder im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeitet.
- Der anspruchsberechtige Personenkreis für eine Notfallkinderbetreuung wird um folgende Personengruppe erweitert:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Abfallbewirtschaftung tätig sind, soweit von dem Arbeitgeber der Nachweis erbracht wird, dass ihre Tätigkeit vor Ort am Arbeitsplatz zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur zwingend erforderlich ist.
Der Antrag kann für eine Notfallkinderbetreuung kann direkt an Frau Feisel nicole.feisel@friedrichsdorf.de oder daniela.zenser@friedrichsdorf.de oder stadtverwaltung@friedrichsdorf.de gesandt werden. Eine persönlichen Vorsprache ist nicht möglich.
Mit den zusätzlichen Maßnahmen beabsichtigt die Hessische Landesregierung, die Ansteckungsgefahr durch persönliche Kontakte von Personen weiter zu verringern.
Die Stadt Friedrichsdorf appelliert erneut an alle Bürgerinnen und Bürger, vernünftig zu sein, sich an die Vorgaben zu halten und persönliche Kontakte deutlich zu reduzieren.
Die vollständigen Verordnungstexte finden Sie unter https://www.hessen.de/.
DER MAGISTRAT
der Stadt Friedrichsdorf
gez. Horst Burghardt
Bürgermeister
Friedrichsdorf, den 25.03.2020
Hinweis der Stadtverwaltung zu den Benutzungsgebühren in Kindertagesstätten, Horten und Betreuten Grundschulen
Ab April werden die Benutzungsgebühren nicht mehr bei den Eltern eingezogen, sondern die Benutzungsgebühren werden bis zu einer politischen Entscheidung gestundet.
Bei den Eltern die eine Notbetreuung in Anspruch nehmen werden die Benutzungsgebühren weiterhin erhoben.
Wir bitten alle Eltern, die keine Notbetreuung in Anspruch nehmen, Ihre Daueraufträge für die Kitagebühren für April auszusetzen. Sollten trotzdem Gelder bei uns eingehen, werden wir diese natürlich schnellstmöglich zurücküberweisen.
Es würde uns aber viel Arbeit ersparen, wenn erst gar keine Gelder bei uns eingingen.
Wir bedanken uns bereits jetzt für Ihre Unterstützung.
DER MAGISTRAT
der Stadt Friedrichsdorf
Amt für Soziale Angelegenheiten
Im Auftrag
Gesine Wambach-Blaschkauer
Amtsleiterin
Friedrichsdorf, 09. April 2020
Schließung aller Kitas, Horte und Betreute Grundschulenaufgrund der Zweiten Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus
4. Ergänzung zum Schreiben vom 14. März 2020
Die Hessische Landesregierung hat durch die Fünfte Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 9. April 2020 weitere Schritte im Kampf gegen das Corona-Virus beschlossen und u.a. den Personenkreis, der eine Anrecht auf eine Notbetreuung in den Kindertagesstättenhat, wie folgt erweitert:
§ 2 wird wie folgt geändert.
a) Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:
aa) Der Nr. 10 wird als Buchst. w angefügt:„w) Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen oder Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeuten nach § 1 des Psychotherapeutengesetzes vom 16. Juni 1998 (BGBl. I S. 1311), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307),“
bb) Nach Nr. 11 werden als Nr. 11a bis 11c eingefügt:
11a. Beschäftige in nach § 45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch betriebserlaubnispflichten stationären oder teilstationären Einrichtungen, die keine Kindertagesbetreuungseinrichtungen sind,
11b. Personen, die hauptberuflich Beratungsdienste der psychosozialen Notfallversorgung, insbesondere im Bereich der Notfallseelsorge oder der Krisentelefone, sicherstellen, sowie Mitarbeiterinnen von Schutzeinrichtungen für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt, insbesondere von Frauenhäusern oder Schutzwohnungen,
11c. Personen, die in nach § 9 anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen Beratungen nach § 5 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vom 27. Juli 1992 (BGBl. I S. 1398),zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2789), durchführen,“
Den vollständigen Verordnungstext mit weiteren Änderungen der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus finden Sie unter https://www.hessen.de/
Die vollständigen Verordnungstexte finden Sie unter https://www.hessen.de/.
DER MAGISTRAT
der Stadt Friedrichsdorf
gez. Horst Burghardt
Bürgermeister
Friedrichsdorf, 17. April 2020
Schließung aller Kitas, Horte und Betreute Grundschulen aufgrund der Zweiten Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Bekämp-fung des Corona-Virus
5. Ergänzung zum Schreiben vom 14. März 2020
Die Hessische Landesregierung hat die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 15. April 2020 durch Änderung der Hessischen Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus umgesetzt. In der zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus wurde das Betretungsverbot bis zum 3. Mai 2020 verlängert und u.a. der Personenkreis, der ein An-recht auf eine Notbetreuung in den Kindertagesstätten hat, wie folgt erweitert:
In § 2 werden als Nr. 15 bis 17 angefügt:
15. hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Presse, Rundfunk, Fernsehen und anderen Telemedien, soweit vom Arbeitgeber der Nachweis erbracht wird, dass ihre Tätigkeit vor Ort am Arbeitsplatz zur Aufrechterhaltung des Kernbetriebs zwingend erforderlich ist,
16. Soldatinnen und Soldaten nach § 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung von Soldaten vom 30. Mai 2005 (BGBl. I S. 1482), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626), sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundeswehr, die zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und der laufenden Einsätze der Bundeswehr erforderlich sind,
17. berufstätige Alleinerziehende im Sinne des § 21 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch.“
Den vollständigen Verordnungstext mit weiteren Änderungen der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus finden Sie unter https://www.hessen.de/
Auch die Betreuungsentgelte für den Monat Mai 2020 werden ausgesetzt (gestundet).
DER MAGISTRAT
der Stadt Friedrichsdorf
gez. Horst Burghardt
Bürgermeister
Hinweis der Stadtverwaltung - Notbetreuung auch weiterhin nur für Berechtigte gem. Corona-Verordnung
Die Stadtverwaltung weist nochmal ausdrücklich darauf hin, dass ausschließlich Kinder betreut werden dürfen, welche im Rahmen der Notbetreuung nach den Vorgaben der Corona-Verordnung berechtigt sind. Die Öffnung von Schulklassen stellt keine automatische Berechtigung zur Betreuung in den Horten oder Betreute Grundschulen dar.
Bei Bedarf oder Fragen wenden Sie sich bitte an das Kita-Büro unter 06172-7311254 oder 7311255.
DER MAGISTRAT
der Stadt Friedrichsdorf
Amt für Soziale Angelegenheiten
Im Auftrag
Andreas Höhn
Stellv. Amtsleiter
Friedrichsdorf, den 23.04.2020
Schließung aller Kitas, Horte und Betreute Grundschulen aufgrund der Zweiten Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus
6. Ergänzung zum Schreiben vom 14. März 2020
Die Hessische Landesregierung hat durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 23. April 2020 weitere Schritte im Kampf gegen das Corona-Virus beschlossen und u.a. den Personenkreis, der ein Anrecht auf eine Notbetreuung in den Kindertagesstätten hat, wie folgt erweitert:
In § 2 Abs. 2 Satz 1 wird nach Nr. 16 wird als neue Nr. 17 eingefügt:
17. Schulleitungen, Lehr- und Betreuungskräfte, die unmittelbar mit der Organisation und Durchführung des Unterrichts und von anderen schulischen Veranstaltungen nach § 3 Abs. 1 Satz 3 bis 5 befasst sind.
Die bisherige Nr. 17 wird Nr. 18
18. berufstätige Alleinerziehende im Sinne des § 21 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch.
Den vollständigen Verordnungstext mit weiteren Änderungen der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus finden Sie unter https://www.hessen.de/
DER MAGISTRAT
der Stadt Friedrichsdorf
gez. Horst Burghardt
Bürgermeister
Friedrichsdorf, den 29.04.2020
Schließung aller Kitas, Horte und Betreute Grundschulen aufgrund der Achten Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus
7. Ergänzung zum Schreiben vom 14. März 2020
Mit der Achten Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 27. April 2020, wird das Verbot, Kitas und Kindertagespflegestellen zu betreten, ebenso wie die Kindernotbetreuung nach der 2. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus zunächst bis zum 10. Mai 2020 verlängert.
Die Hessische Landesregierung hat u.a. den Personenkreis, der ein Anrecht auf eine Notbetreuung in den Kindertagesstätten hat, wie folgt erweitert:
Der Personenkreis der Berechtigten zur Kindernotbetreuung wird um Beschäftigte des Allgemeinen Sozialen Dienstes bei den öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe
(§ 2 Abs. 2 Nr. 11d – neu 2. Corona-VO) ergänzt.
Außerdem werden Angehörige der Werksfeuerwehren aufgenommen (in § 2 Abs. 2 Nr. 2 2. Corona-VO).
Die Änderungen treten am 4. Mai 2020 in Kraft.
Den vollständigen Verordnungstext mit weiteren Änderungen der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus finden Sie unter https://www.hessen.de/
DER MAGISTRAT
der Stadt Friedrichsdorf
gez. Horst Burghardt
Bürgermeister
Friedrichsdorf, den 07.05.2020
Schließung aller Kitas, Horte und Betreute Grundschulen aufgrund der Zweiten Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus
8. Ergänzung zum Schreiben vom 14. März 2020
- Personen, die unmittelbar mit der Auszahlung von Geldleistungen nach einem der folgenden Gesetze befasst sind:
- Bundesausbildungsförderungsgesetz,
- Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung und
- Wohngeldgesetz,
- Schülerinnen, Schüler und Studierende, die nach § 3 Abs. 1 S. 3 bis 5 der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus unterrichtet werden,
- Personen, die nachweislich im Bereich der medizinischen und pharmazeutischen Forschung im Zusammenhang mit dem SARS-CoV-2-Virus tätig sind,
- Personen, die nach Bestätigung der Dienststellenleitung in den Kernbereichen der staatlichen Forschung und Wissenschaftsverwaltung sowie in Kernbereichen des Kulturgutschutzes ihre Tätigkeit in der Dienststelle ausüben müssen,
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare,
- Mitglieder von Verfassungsorganen,
- Pfarrerinnen und Pfarrer, Seelsorgerinnen und Seelsorger,
- Inhaber von und Beschäftigte in Bestattungsunternehmen,
- studierende Alleinerziehende im Sinne des § 21 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch.
Den vollständigen Verordnungstext mit weiteren Änderungen der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus finden Sie unter https://www.hessen.de/
DER MAGISTRAT
der Stadt Friedrichsdorf
gez. Horst Burghardt
Bürgermeister
Friedrichsdorf, den 28.05.2020
Schließung aller Kitas, Horte und Betreute Grundschulen aufgrund der Zweiten Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus
9. Ergänzung zum Schreiben vom 14. März 2020
Stadt ist auf den eingeschränkten Regelbetrieb ab 2. Juni 2020 vorbereitet
Am 25. Mai 2020 hat das Hessische Kabinett die Rechtsänderungen für den eingeschränkten Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie ab dem 2. Juni 2020 beschlossen.
„Wir begrüßen, dass uns das Land keine starren Vorgaben in der Ausgestaltung macht und uns die Möglichkeit gibt, im Rahmen der Betreuungskapazitäten vor Ort ein gutes Angebot für mehr Kinder zu schaffen, als bislang in der Notbetreuung sind“, so Bürgermeister Horst Burghardt. „Wir kennen die Verhältnisse vor Ort am besten und können einrichtungsbezogen entscheiden“.
Der Besuch der Kindertagesstätte wird jedoch nicht so möglich sein, wie vor der Corona-Pandemie. Das allgemeine Betretungsverbot gilt fort. Abgesehen von der weiter laufenden Notbetreuung wird es keine täglichen Kita-Besuche geben. Die Einhaltung der Hygieneregeln erfordert mehr räumlichen Aufwand, was insbesondere kleinere Einrichtungen vor Herausforderungen stellt.
Die Notbetreuung für den definierten Personenkreis findet anhand der neuen Kriterien unverändert von montags bis freitags statt. Die übrigen Betreuungskapazitäten, beginnend ab dem 2. Juni 2020, werden auf jeweils 2 Tage in der Woche (Montag, Dienstag und Donnerstag, Freitag) verteilt. „Unser Ziel ist es, möglichst vielen Kindern die Möglichkeit zu geben, ihre Kita wieder zu besuchen.“ Der jeweilige Mittwoch wird außerhalb der Notbetreuung vorrangig für Hygienemaßnahmen, wie umfassende Desinfektion gemäß den Vorgaben aus den Hygieneregeln, Vorbereitungen, Teambesprechungen usw. genutzt. Außerdem muss davon ausgegangen werden, dass nicht alle Beschäftigten in der Kinderbetreuung eingesetzt werden können.
Im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebes wird mit folgenden Gruppengrößen begonnen:
Ü3 maximal 15 Kinder
U3 maximal 10 Kinder
Der Hortbereich wird zunächst für eine weitere Woche ausgesetzt und soll erst ab dem 8. Juni 2020 berücksichtigt werden.
Anmeldungen für die Kitas sind ab sofort formlos per Mail über die jeweilige Einrichtungsleitung möglich.
Da noch nicht abschätzen ist, ob die zur Verfügung stehenden räumlichen und personellen Kapazitäten ausreichen, wird die Entscheidung über eine Aufnahme zunächst von dem Faktor „Berufstätigkeit“ abhängig machen. Das heißt, die Entscheidung wird über die jeweiligen Arbeitsbescheinigungen getroffen. Sofern keine aktuelle Arbeitsbescheinigung vorliegt, ist eine solche bei der Anmeldung für den eingeschränkten Regelbetrieb in aktueller Fassung beizufügen. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Kapazitäten, wird die Entscheidung über eine Aufnahme im Einvernehmen mit dem Jugendamt getroffen.
Die Eltern werden gebeten, entsprechende Benachrichtigung der Einrichtungsleitung abzuwarten, ob und ab wann sie ihr Kind in die Einrichtung geben können. Vorher ist eine Betreuung nicht möglich.
Für Fragen stehen neben den Einrichtungsleitungen,die Mitarbeiterinnen des Kitabüros, Frau Zenser, 06172-7311255, daniela.zenser@friedrichsdorf.de, und Frau Feisel, 06172-7311254, nicole.feisel@friedrichsdorf.de, zur Verfügung.
DER MAGISTRAT
der Stadt Friedrichsdorf
gez. Horst Burghardt
Bürgermeister
Schließung aller Kitas, Horte und Betreute Grundschulen aufgrund der Zweiten Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus
10. Ergänzung zum Schreiben vom 14. März 2020
Elternbrief für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Friedrichsdorf
DER MAGISTRAT
der Stadt Friedrichsdorf
gez. Horst Burghardt
Bürgermeister
Weitere Informationen
>>>Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration informiert:
KITA UND KINDERTAGESPFLEGESTELLEN - Umgang mit Corona in Kita und Kindertagespflegestellen
(22.06.2020)