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Baugenehmigungsfreie & baugenehmigungsfreigestellte Vorhaben - Merkblatt & DS-Info
Kurzbeschreibung
Baugenehmigungsfreie Vorhaben sind in der Anlage zu § 63 Hessischen Bauordnung (HBO) aufgelistet. Die Antragsstellung erfolgt bei der Stadt Friedrichsdorf.
Baugenehmigungspflichtige Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, die weder eine Befreiung/Abweichung oder Ausnahme bedürfen, sind nach § 64 HBO als genehmigungsfreigestellte Vorhaben zu beantragen.
Die Antragsstellung für genehmigungsfreigestellte Vorhaben nach § 64 erfolgt beim
Kreisausschuss des Hochtaunuskreises
Bauaufsicht
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg
Alle Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier: http://www.hochtaunuskreis.de/Bauen_+Umwelt+_+Verkehr/Bauen.html
zuständiges Amt: Stadtplanungs-, Umwelt- und Hochbauamt
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