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Handwerkerparkausweis - Antrag

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Kurzbeschreibung

Der Handwerkerparkausweis wird in Form einer vereinheitlichten Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) erteilt und ist momentan im Rahmen einer vereinbarten Duldung in



Frankfurt am Main

Bad Homburg v. d. Höhe

Darmstadt

Hanau

Offenbach am Main

Rüsselsheim

Mainz

Wiesbaden



und den Städten und Gemeinden in den Kreisen



Darmstadt-Dieburg

Wetterau

Hochtaunus

Main-Taunus

Offenbach

Groß-Gerau

Main-Kinzig

Bergstraße

Rheingau-Taunus

und im Odenwaldkreis



gegenseitig anerkannt.



Der Handwerker-Parkausweis Region Frankfurt Rhein Main berechtigt während der Ausübung der handwerklichen Tätigkeiten zum Parken vor Ort beim Kunden in Bereichen, in denen das Parken Beschränkungen unterliegt (z. B. in Bewohnerparkbereichen, im Bereich eines Parkscheinautomaten). Der Ausweis gilt jedoch nicht zum Parken vor dem eigenen Firmengelände.



Antragsberechtigt sind Handwerker, die bei der zuständigen Handwerkskammer registriert sind.



Weitere Informationen >>>

 
Dieses Formular kann per Post eingereicht werden
zuständiges Amt: Verkehrs- und Ordnungsamt

 

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