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Gartenwasser - Erstattungsantrag für Abwassergebühren

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Hinweis

  • Private Gartenwasserzähler sind auf eigene Kosten von einer Fachfirma einbauen zu lassen.

  • Der Gartenwasserzähler muss bauartzugelassen (geeicht) sein.

  • Die angeschlossene Zapfstelle darf nur für Gartenbewässerung vorgesehen bzw. geeignet sein.

  • Der Gartenwasserzähler muss von den Stadtwerken verplombt sein.

  • Nach Ablauf der Eichpflicht muss der Gartenwasserzähler ausgetauscht und erneut verplombt werden, da ansonsten keine Erstattung der Abwassergebühren mehr erfolgen kann.

  • Der jährliche Antrag zur Erstattung der Abwassergebühren für Gartenwasser ist bis spätestens 31.03. des Jahres der Bekanntgabe des Gebührenbescheids zu stellen.

 
Dieses Formular kann per Post eingereicht werden

 

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