Abmeldung - Hauptwohnung/Nebenwohnung
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Kurzbeschreibung
Nur bei einem Verzug ins Ausland und Auflösung eines Nebenwohnsitzes ist eine Abmeldung Pflicht. Benötigt wird hierfür die Vorlage des Personalausweises (per Post die Kopie des Personalausweises).
Dieses Formular kann per Post eingereicht werden
zuständiges Amt: Umwelt-,Verkehrs- u. Ordnungsamt
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welchen Sie hier beziehen können:
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