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Corona in Hessen

Ende aller Maßnahmen

In Hessen enden mit Ablauf des 7. April alle verbliebenen Corona-Maßnahmen.

Dazu zählen bis dahin noch Verhaltensregeln bei einem positiven Testergebnis, die bundesrechtlich angeordnete Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen beziehungsweise für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen sowie die Beschränkungsmöglichkeiten der Coronavirus-Einreiseverordnung. Weitere Informationen >>>
 

Ministerpräsident Rhein: „Es ist an der Zeit, zur Normalität zurückzukehren.“

05.04.2023 Pressemitteilung Hessische Staatskanzlei - Corona - Ende aller Maßnahmen in Hessen -  mehr >>>

 

01.03.2023 - Lesefassung (Stand: 1. März 2023) - der Hessischen Verordnung zum Basisschutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus (Coronavirus Basisschutzmaßnahmenverordnung - CoBaSchuV -) Vom 28. September 2022 - Download >>>
 

01.03.2023 - Kommentierte Fassung (Stand: 1. März 2023) - der Hessischen Verordnung zum Basisschutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus (Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung - CoBaSchuV) - Download >>>
 

Weitere Informationen auf hessen.de >>>

 

Alle Informationen der Hessischen Landesregierung zu Corona - HESSEN - hier >>>

 

Weitere Informationen: 

​Chronik der wichtigsten Pressemeldungen zu den Maßnahmen zur Eindämmung des Corona Virus und Verordnungen seit März 2020

 

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